Rascal Streetwear

Bauchtasche ACAB

Bauchtasche ACAB


https://www.rascal.de/index.php?nr=BTACAB9
Diese Bauchtasche ist mit einem hochwertigen Klett-Patch - A.C.A.B. - ausgestattet und kann somit gewechselt werden. 1 Vorder-, 1 Haupt- und 1 Sicherheitstasche an der Rückseite mit Reißverschluss; verstellbarer Gurt. Auf dem Reißverschluss befindet sich eine Schlagringprägung.

verstellbar bis 120cm
100% Polyester

Farben: schwarz

Artikel-Nr.: BTACAB9
Lieferbarkeit: sofort
Lieferzeit: 1-3 Werktage (bei Auslieferung innerhalb Deutschlands)
Hersteller: acab shop

Shop: www.rascal.de
Kategorie: Shop » 3. Halbzeit » A.C.A.B.
Preis: 19.90 €
(inkl. MwSt | + Versand)

DETAILS

Info 3. Halbzeit / A.C.A.B.

Die Rubrik für Ultras, Hooligans und Fussballfans. Shirts mit ACAB/1312, Ultras und Hooligan-Motiven oder Markenwaren von Pit Bull West Coast oder Pretorian. A.C.A.B. steht für die englischsprachige Parole „All cops are bastards“, wörtlich „Alle Polizisten sind Bastarde“. Diese wird von zahlreichen Jugendsubkulturen verwendet z.B. Punks, Hip Hop‘er, Autonome, Skinheads, Hooligans und Ultras. Der genaue Zeitpunkt der Entstehung ist unklar. A.C.A.B. ist eine häufig anzutreffende Gefängnistätowierung in Großbritannien. In Form von Tätowierungen, Aufnähern, Buttons, Schriftzügen auf Jacken und T-Shirts und Graffiti auf Häuserwänden sowie als Songtexte fand das Akronym in den späten 1970er und frühen 1980er-Jahren Eingang in die Jugendsubkulturen des Punk und Oi!. Der Slogan wird auch als 1312 codiert dargestellt, entsprechend der Position der Buchstaben im Alphabet. Das Amtsgericht Tiergarten entschied 2000 in einem Beschluss, dass die im Tragen eines Bekleidungsstücks mit der Abkürzung A.C.A.B. implizierte Aussage Alle Polizisten seien Bastarde höchstens eine Beleidigung eines Kollektivs sein könne; dieses Kollektiv sei aufgrund der unüberschaubaren Masse an Polizisten jedoch nicht ausreichend definierbar. In der Begründung des Beschlusses heißt es dazu wie folgt: „Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck ‚A.C.A.B.‘) nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da dies die Abkürzung für den englischen Satz ‚All Cops Are Bastards‘ sein soll. […]“ „Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite ‚Soldaten sind Mörder‘-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muss das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. […]“ „Sollte es sich bei der […] Abkürzung ‚A.C.A.B.‘ um den englischen Satz ‚All Cops Are Bastards‘ handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich ‚alle Polizisten‘ (‚All Cops‘) getroffen. ‚Alle Polizisten‘ ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306 f. zum Problem der Formulierung ‚Alle Soldaten‘) kein ausreichend definiertes Kollektiv. […] Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte seiner Missachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe zu werten.“ Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 19. Januar 2000
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